Allgemeine Geschäftsbedingungen
da kapo
Communication Experts GmbH
Gustav-Weißkopf-Straße 9
90768 Fürth
Telefon: +49(0)911-97075-0
e-mail: mail(a)da-kapo.de
1. Allgemeines, Geltungsbereich
1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen da kapo Communication Experts GmbH (nachfolgend als „da kapo" bezeichnet) und ihren Kunden.
1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, da kapo hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsgegenstand und Vertragsschluss
2.1. da kapo handelt nach den Regeln des ehrbaren Kaufmanns. Auftragserteilungen kommen somit sowohl mündlich als auch schriftlich verbindlich zustande. Bei mündlichen Vereinbarungen gilt das gesprochene Wort, bei schriftlicher Form die bestätigte Vereinbarung bzw. das bestätigte Angebot.
2.2. Gegenstand der AGB sind Werk- und Dienstverträge einer Full-Service Kommunikationsagentur. Der konkrete Vertragsgegenstand ergibt sich aus den einzelvertraglichen, mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen.
2.3. Die Angebote von da kapo erfolgen freibleibend, soweit nichts anderes vereinbart ist. Alle in Angeboten und Aufträgen genannten Preise und die daraus resultierend zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.
2.4. da kapo erbringt die Leistungen grundsätzlich nur gegen Honorar. Dies gilt auch für gewünschte oder geforderte Korrekturen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen bzw. die da kapo nicht zu verantworten hat. Auch diese gelten in mündlicher oder schriftlicher Übermittlung als verbindlich und honorarpflichtig.
2.5. Eine Stornierung des Auftrages ist grundsätzlich ausgeschlossen. Entschließt sich der Kunde während der Durchführung des Auftrages, die ausgearbeitete Konzeption nicht zur Durchführung zu bringen, so wird der Honoraranspruch hiervon nicht berührt. Gleiches gilt, wenn der Kunde nach Erstellung des Werkes die fertige Konzeption nicht zur Durchführung bringt.
2.6. Bei Änderungen oder Erweiterungen des Vertragsumfangs werden die Vertragspartner gegebenenfalls eine angemessene Anpassung des geschlossenen Vertrages vornehmen, die sich bezüglich der kalkulatorischen Grundlage an der bereits vereinbarten Vergütungsregelung orientiert. Voraussetzung für die Vergütung von Änderungen oder Zusatzleistungen ist in jedem Fall, dass der Kunde die zusätzliche Vergütung mündlich oder schriftlich bestätigt.
2.7. da kapo schuldet die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von z.B. Skizzen, Entwürfen, offenen Produktionsdaten etc.
2.8. Für den Fall, dass der Kunde während eines Projekts die Bearbeitung oder Veröffentlichungen von Material wünscht, welches bei Vertragsschluss noch nicht bekannt war und welches nach Auffassung von da kapo ethisch nicht vertretbar ist, ist da kapo berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und sämtliche bis dahin angefallenen Kosten abzurechnen.
3. Leistungs- und Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1. Der Kunde stellt da kapo alle für die Durchführung des Auftrags benötigten Daten, Zugänge, Informationen und Unterlagen unentgeltlich und nach Möglichkeit in digitaler Form zur Verfügung. Alle bereitgestellten Arbeitsunterlagen werden von da kapo sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt und nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt. Sofern eine Rückgabe der Daten gewünscht ist, hat der Auftraggeber dies bei der Übergabe schriftlich mitzuteilen. Ansonsten werden die Daten nach Zahlung der vereinbarten Vergütung archiviert oder vernichtet.
3.2. Der Kunde wird da kapo nach besten Kräften bei der Umsetzung der vereinbarten Leistungen unterstützen, insbesondere bezüglich einer zeitnahen Überprüfung und Freigabe von Arbeitsergebnissen bzw. Zwischenständen oder bereitgestellten Entwürfen, um die vereinbarten Termine einhalten zu können. Derartige Freigaben stellen dann auch jeweils eine verbindliche Ausgangsbasis für die weitere Leistungserbringung dar.
3.3. Der Kunde stellt sicher, dass das von ihm gelieferte Material (Text, Bild, Medien, Vorlagen/Daten etc.) frei von Rechten Dritter (z.B. Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) ist und nicht gegen die Rechtsordnung verstößt.
3.4. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht nach, ist da kapo von der Leistungspflicht befreit. Leistet da kapo dennoch, stellt sie den dafür entstandenen Mehraufwand ohne der Notwendigkeit einer gesonderten Honorarvereinbarung in Rechnung.
3.5. Der Kunde verpflichtet sich, da kapo unaufgefordert und unverzüglich auf Umstände hinzuweisen, die für die Leistungserbringung von da kapo relevant sein können und von denen der Kunde erkennen kann, dass sie da kapo unbekannt sind. Dies gilt insbesondere, wenn sich herausstellen sollte, dass einzelne Werbemaßnahmen von da kapo oder beauftragten Dritten aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder wegen der Verletzung von Rechten Dritter einzustellen sind oder geändert werden müssen.
4. Leistungen Dritter
4.1. da kapo ist berechtigt für die einzelvertraglichen Vereinbarungen mit dem Kunden, Dienste oder Leistungen Dritter in Anspruch zu nehmen oder solche Leistungen an den Kunden zu vermitteln.
4.2. Die Zusammenarbeit mit Dritten hat keinen Einfluss auf das Auftragsverhältnis zwischen Kunde und da kapo.
4.3. da kapo übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Leistungen von Dritten, die der Kunde selbst beauftragt hat, stets unterbrechungs-, störungs-, fehlerfrei und gesetzeskonform sind. da kapo trifft keine Überwachungspflicht.
4.4. Mit der Beauftragung von Besorgungsgehilfen gehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Besorgungsgehilfen automatisch auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von da kapo über.
5. Termine und Lieferfristen
5.1. Fristen und Terminabsprachen sind zunächst grundsätzlich nicht vereinbart. Exakte Liefertermine werden jeweils einzeln und gesondert in Absprache festgelegt, sie sind sowohl mündlich oder schriftlich verbindlich für beide Seiten. Abweichungen bei den Vereinbarungen sind schriftlich zu bestätigen.
5.2. Sofern da kapo einen vereinbarten Termin oder eine vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat sie dies dem Kunden rechtzeitig mitzuteilen.
5.3. Sollte es zu Verzögerungen kommen, die der Kunde zu vertreten hat und die zu einer Verschiebung der Zeitplanung führt, bleibt da kapo vorbehalten, bestimmte angebotene Leistungen neu zu kalkulieren und evtl. eine Erhöhung der vereinbarten Vergütung zu verlangen. Dies betrifft vor allem den Fall, sofern es durch die Verzögerung zum Einsatz zusätzlicher Ressourcen oder Leistungen außerhalb regulärer Geschäftszeiten kommen muss. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Kunden kann da kapo auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
6. Urheberrechte und Nutzungsrechte
6.1. Mit der vollständigen Bezahlung der Endabrechnung geht das alleinige Nutzungsrecht an dem gelieferten Werk im vereinbarten Umfang und zu dem vereinbarten speziellen Zweck auf den Kunden über. Bis zur vollständigen Bezahlung kann dem Kunden die Nutzung des Werkes untersagt werden. Geht die Verwendung über den vereinbarten Umfang oder dem vereinbarten speziellen Zweck hinaus, ist eine neuerliche Vereinbarung über die Nutzung und ihrer Honorierung erforderlich.
6.2. Für eine Eintragungs- und Schutzfähigkeit des abgelieferten Werkes wird eine Gewähr nur nach besonderer Vereinbarung übernommen.
6.3. Bei Internetdienstleistungen und Multimediaproduktionen ist eine Herausgabe von Quellcodes sowie von offenen Dateien nicht Bestandteil des eingeräumten, alleinigen Nutzungsrechts. Grundsätzlich erfolgt die Herausgabe von Daten in Form der vereinbarten Leistung gegenüber dem Kunden oder von ihm beauftragten Dritten nur in geschlossenen, nicht editierbaren Dateien. Sollte der Kunde die Herausgabe von offenen Dateien wünschen, bedarf dies einer Vereinbarung und einer gesonderten Vergütungsregelung. Veränderungen an offenen oder editierbaren Daten durch den Auftraggeber oder von ihm beauftragten Dritten bedürfen einer schriftlichen Zustimmung von da kapo.
6.4. Soweit Werke von Dritten (insbesondere Fotografen, Illustratoren, Fotomodellen, Webdesignern und sonstigen Kreativen) geschaffen werden, wird da kapo dafür Sorge tragen, dass die vereinbarten Nutzungs- und Verwertungsrechte des Dritten eingeholt und auf den Kunden übertragen werden.
6.5. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht vertraglich geregelt, zu vergüten und bedürfen der Zustimmung von da kapo. Sämtliche Nutzungsrechtübertragungen stehen unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung.
6.6. Der Kunde ist nicht berechtigt, im Angebotsstadium eingereichte Vorschläge zu verwenden. Dies gilt auch für eine Verwendung in abgewandelter Form oder durch Dritte. Vorentwürfe und Entwürfe werden nicht Eigentum des Kunden und sind auf Wunsch in angemessener Frist nach Beendigung des Auftrages zurückzugeben bzw. zu vernichten.
6.7. Es wird keine Garantie dafür übernommen, dass das jeweilige Werk nicht gegen andere Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte verstößt. Der Kunde hat selbst dafür Sorge zu tragen, daß keine Urheberrechtsverletzungen durch die Benutzung des Werkes eintreten. Es wird fernerhin auch keine Gewähr übernommen, dass das jeweils abgelieferte Werk wettbewerbsrechtlich unbedenklich ist. Die Haftungsfreistellung umfasst nicht vorsätzlich oder grob fahrlässige Handlungsweise.
6.8. Sofern der Vertrag vorzeitig beendet wird, sind alle Unterlagen, Dateien, Skizzen und Entwürfe unverzüglich an da kapo zurückzugeben. Es ist dem Kunden nicht gestattet, die bereits gesichteten Ideen und Konzepte weiterzuverwenden oder fortzuentwickeln.
6.9. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt und verbleiben bei da kapo. Die Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Es können jedoch Sonderregelungen zischen dem Kunden und da kapo vereinbart werden.
6.10. Vorschläge und sonstige Mitarbeit oder Mitwirkung des Kunden und/oder seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der vereinbarten Vergütung und begründen kein Miturheberrecht an den entwickelten und erstellten Werken und Arbeiten. Nutzungsrechte für von Auftraggeber abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe bleiben bei da kapo.
6.11. Die Leistungen und Werke von da kapo dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig.
6.12. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Bestimmungen wird eine Vertragsstrafe fällig, die da kapo nach billigem Ermessen festsetzen wird und die im Streitfall gerichtlich überprüft werden kann. Über den Umfang der Nutzung steht da kapo ein Auskunftsanspruch zu.
6.13. da kapo ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen und auf ihrer Website aufzuführen und dafür gegebenenfalls auch Logos des Kunden zu verwenden. Die Eigenwerbung kann vertraglich zwischen der da kapo und dem Kunden ausgeschlossen werden.
7. Gewährleistung
7.1. Für Mängel der gelieferten Leistungen und Werke haftet da kapo gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
7.2. Für die Gewährleistung einschließlich vertraglicher Schadensersatzansprüche gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr.
7.3. Im Rahmen jedes Auftrags besteht eine künstlerische Gestaltungsfreiheit. Beanstandungen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Kunde während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die dadurch verursachten Mehrkosten zu tragen.
7.4. Es kann in allen Herstellungsverfahren bei farbigen Reproduktionen zu geringfügigen Abweichungen vom Original kommen, die nicht beanstandet werden können, wenn sie innerhalb der nach dem Stand der Technik üblichen Toleranzen liegen. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen Vorlagen und dem Endprodukt sowie für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck und dem Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Mehr- oder Minderlieferungen bei Druckerzeugnissen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.
7.4. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet da kapo nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. da kapo ist von der Haftung freigestellt, wenn sie ihre Ansprüche gegen den Zulieferanten an den Kunden abtritt.
7.5. Mit Fertigstellung des Auftrags und Freigabe durch den Kunden ist der Vertrag erfüllt. Die Verantwortung und Haftung für die Richtigkeit der übergebenen Unterlagen bzw. Daten liegt dann beim Kunden. Dies gilt insbesondere für die Veröffentlichung bzw. Weiterverarbeitung (z.B. Druckerzeugnisse) durch den Kunden.
7.6. Überprüft der Kunde vor seiner Fertigstellung, Veröffentlichung oder Weiterleitung an Dritte nicht, so liegt jede Verantwortung beim Kunden.
7.7. Werden nach Fertigstellung bzw. Übergabe vom Kunden Korrekturen bzw. Änderungen vorgenommen, liegt jede Haftung beim Kunden.
8. Haftung
8.1. da kapo haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt, bei leichter Fahrlässigkeit jedoch nur, soweit der Schaden auf einer Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beruht. Vertragswesentlich sind die Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Sofern da kapo wegen fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht haftet, ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt, das heißt auf den Schaden, den da kapo bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder den sie bei Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht auf die Höhe des jeweiligen Auftragswertes beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
8.2. Der Kunde stellt da kapo von jeglichen Ansprüchen frei, die Dritte gegen da kapo wegen der Verletzung ihrer Rechte oder wegen Rechtsverstößen auf Grund der von da kapo erarbeiteten und/oder durchgeführten Maßnahmen und/oder vom Kunden selbst zur Verfügung gestellter Inhalte geltend machen. Der Kunde übernimmt diesbezüglich auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von da kapo einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten. da kapo ist jedoch verpflichtet, rechtliche Bedenken bezüglich der durchzuführenden Maßnahmen nach deren bekannt werden unverzüglich schriftlich dem Kunden zu melden. Sofern eine rechtliche Überprüfung der durchzuführenden Maßnahmen durch eine sachkundige Person (Rechtsanwalt) oder eine Institution erforderlich werden, trägt der Kunde in Absprache mit da kapo hierfür die Kosten.
8.3. da kapo haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen oder -kampagnen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden.
8.4. da kapo haftet nicht für Datenverluste nach Abnahme der vereinbarten Arbeiten.
8.5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für eine etwaige Haftung von da kapo wegen Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit die Haftung für da kapo ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für Organe, gesetzliche Vertreter, Angestellte und sonstigen Erfüllungsgehilfen von da kapo.
8.6. da kapo übernimmt niemals die Systemverantwortung für die Aufrechterhaltung der IT-Infrastruktur des Kunden bzw. des Host-Providing und der damit verbundenen Dienste. Dies betrifft auch die etwaige Auffindbarkeit von Webseiten im World Wide Web.
9. Verwertungsgesellschaften
9.1. Urheberrechtliche Ansprüche Dritter, insbesondere wenn sie von Verwertungsgesellschaften verwaltet werden auf besondere Vergütung zur Abgeltung von Urheber- und Leistungsschutzrechten sowie des Rechts am eigenen Bild gehen zulasten des Kunden. da kapo wird den Kunden in Fällen, in denen ein derartiger Anspruch eines Dritten erkennbar wird, rechtzeitig vor Verwendung des Materials in Kenntnis setzen. Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von da kapo verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese da kapo gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.
9.2 Der Kunde ist hiermit darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person, eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht bei der Rechnung von da kapo in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und verantwortlich. Tritt da kapo wegen dieser Abgabe in Vorlage, ist der Kunde verpflichtet, da kapo diese Kosten gegen Nachweis zu erstatten.
10. Vergütung und Zahlungsfristen
10.1. Die vom Kunden zu entrichtende Vergütung richtet sich nach den einzelvertraglichen Vereinbarungen.
10.2. Die Vergütung ist zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.
10.3. Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, beträgt die Zahlungsfrist 14 Tage ab Rechnungsdatum. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Tag des Geldeingangs entscheidend. Die Rechnungen von da kapo können auch elektronisch übermittelt werden.
10.4. Kosten für Dienstleistungen Dritter muss da kapo nicht verauslagen.
10.5. da kapo ist berechtigt, dem Kunden in zeitlichen Abständen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Abschlagszahlung bemisst sich nach der zum jeweiligen Zeitpunkt erbrachten Leistung.
10.6. Zur Aufrechnung gegenüber da kapo ist der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenforderungen berechtigt.
11. Kündigung
11.1. Es gelten die einzelvertraglich festgelegten Vertragslaufzeiten. Jede Partei kann diesen Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen.
11.2. Sofern keine Vertragslaufzeit bestimmt wurde, entsteht ein Dauerschuldverhältnis, welches von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden kann.
12. Geheimhaltung
12.1. Beide Parteien verpflichten sich gegenseitig unter Einschluss aller Mitarbeiter und sonstiger am Projekt beteiligter Dritter, die Zugang zu Informationen der anderen Vertragspartei und/oder der vertraglichen Leistungen haben, zu absoluter Vertraulichkeit hinsichtlich solcher Informationen gegenüber nicht beteiligten Dritten und vorbehaltlosem Schutz dieser Vertraulichkeit und zwar selbst dann, wenn es nicht zur Ausführung des Auftrags kommt.
12.2. Sollten Daten und Informationen aufgrund ihrer Art der strengen Geheimhaltung unterliegen, sind sie vom Kunden als solche zu kennzeichnen.
12.3. Die Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die allgemein zugänglich sind, von der anderen Vertragspartei selbst veröffentlicht werden oder von dritter Seite bekannt geworden sind. Die Beweislast für eine solche Ausnahme trägt die Partei, die sich auf den Ausnahmetatbestand beruft.
13. Schlussbestimmungen
13.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht. Die Parteien werden im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln versuchen, die unwirksame Klausel durch eine wirksame Klausel zu ersetzen, die der unwirksamen Klausel ihrem Sinn nach am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
13.2. Die Parteien verpflichten sich die einschlägigen Vorschriften zum Datenschutz zu beachten.
13.3. Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen die der Schriftform unterliegen sind durch die Textform gem. § 126 b BGB erfüllt. Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist Fürth/Bay., es sei denn die Parteien haben im Einzelfall etwas Abweichendes vereinbart.
13.4. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der internationalen Verweisungsnormen. Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, Fürth/Bay. als Gerichtsstand vereinbart.
Stand 01.03.2016